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Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen

27.07.2010

Im Bestreben das Angebot von CopyrightControl stetig verbessern und für die Mitglieder eine möglichst kostengünstige Versicherungslösung anbieten zu können, hat CopyrightControl per 1. Juli 2010 (bzw. auf die nächste Vertragsperiode) eine Änderung an seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen.

 

Die Änderung betrifft ausschliesslich Rechtsfälle im Bereich „Musik“. Da speziell die Musikbranche von vielen kleineren Urheberrechtsverletzungen weltweit betroffen ist, hat sich CopyrightControl dazu entschlossen, dieses Risiko auf die Schweiz zu limitieren, damit die Prämien für alle Mitglieder gleichermassen attraktiv bleiben. Die Änderung betrifft Ziff. 3.1.4 und lautet neu wie folgt:

 

„Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit. Für Urheberwerke der Musik und andere akustische Werke gilt die Rechtsschutzversicherung für die Schweiz.“ Die angepassten AGB treten für die nächste Vertragsperiode in Kraft.

 

Das Team von CopyrightControl steht Ihnen für Fragen in diesem Zusammenhang sowie weiteren Fragen rund um das Urheberrecht jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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